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  • „Solidarisch und gerecht – Das Rentenmodell der katholischen Verbände“.

    dsc_4829Das war das Thema. Mit dem sich die Kolpingsfamilie, die Katholische Arbeiternehmerbewegung (KAB) St. Ansgar und die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) St. Paulus sich bei ihrem gemeinsamen  Treffen im „Haus am Dom“ auseinandersetzten, Dazu hatte die Kolpingsfamilie als Referenten Dr. Hubert Wissing, Referent für Gesellschaftspolitik beim Kolpingwerk Deutschland, Köln, eingeladen.

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    Die fünf katholischen Verbände „Familienbund der Katholiken“ , die KAB, die kfd, die „Katholische Landvolkbewegung Deutschlands“ (KLB) und das Kolpingwerk Deutschland fordern von der Politik  1.die Stärkung des solidarischen und leistungsbezogenen Systems der gesetzlichen Rentenversicherung. 2. Die Verhinderung von Altersarmut durch die existenzsichernde Sockelrente. 3. Die eigenständige Alterssicherung für frauen und Männer. 4. Die bessere Anerkennung der Erziehungszeiten.“

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    Im weiteren Verlauf benannte der Referent die drei Stufen des vorgeschlagenen Rentenmodells:

    Stufe 1. Die Sockelrente ist eine solidarische Volksversicherung für alle Einwohnerinnen und Einwohner. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge auf die Summe der positiven Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Alle im Einkommenssteuergesetz benannten sieben Einkunftsarten werden in die Finanzierung einbezogen. „Die Einbeziehung aller Einwohnerrinnen und Einwohner und aller Einkünfte in die soziale Sicherung stärkt den sozialen Ausgleich und ist die Basis einer solidarischen Gesellschaft“, so der Referent und fuhr fort. „Die Sockelrente gewährleistet für alle Anspruchsberechtigten im Rentenalter eine Mindestsicherung unabhängig von der individuellen Erwerbsbiografie. Die Höhe entspricht dem soziokulturellen Existenzminimum (ohne Kosten für das Wohnen), das die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Der Betrag wird wie in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.“

    Die Stufe 2 beinhaltet die Arbeitnehmerpflichtversicherung, die beitragsorientiert ist. Wesentliche Prinzipien und Elemente der gesetzlichen Rentenversicherung werden beibehalten. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge vom Bruttolohn, die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht werden. Durch die Einführung der Sockelrente sinken diese  Beiträge zum geltenden Recht deutlich. Der Faktor Arbeit wird entlastet.

    Stufe 3 ist die betriebliche und private Altersvorsorge, die die beiden genannten Stufen ergänzen. „Die Stufe 3 muss zum Regelfall der Altersvorsorge werden“ betonte Wissing. Und sagte weiter: Alle drei Stufen zusammen sichern zukünftig, dass bei veränderten Erwerbsbiografien eine Lebensstandardsicherung im Alter gewährleistet ist.

    Das Rentenmodell der katholischen Verbände wurde auf seine langfristige Finanzierbarkeit und rechtliche Umsetzbarkeit  hin überprüft. Die Studie hat das ifo Institut für Wirtschaftsforschung in Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht erstellt Seit März 2007 liegen die Ergebnisse mit Modellrechnungen zum Rentenmodell in der Fassung der katholischen Verbände und zu zwei Reformvarianten vor.

    Das Basismodell: Die Berechnungen des ifo Instituts gehen von einer Sockelrente  in der Höhe der monatlichen Grundsicherung von 345 Euro brutto aus. Die Gesamtrentenhöhe aus Stufe 1 und 2 beträgt für Versicherte mit 40 Beitragsjahren und Durchschnittsverdienst 1045 Euro.

    Anhand einiger praktischer Beispiele belegte der Referent das Gesagte.

    Beispiel 1:

    Eine Bankkauffrau hat folgende Erwerbsbiografie:  6 Jahre Vollzeitbeschäftigung; 12 Jahre Familienplan 2 Kinder; 3 Jahre geringfügige Beschäftigung mit eigenem Rentenbeitrag; 3 Jahre Teilzeit (50% Verdienst); 16 Jahre Vollzeitbeschäftigung:

    – Die Rentenhöhe nach geltendem Recht: 750  Euro brutto

    – Mit dem Rentenmodell:                                  929  Euro brutto

    Ein weiters Berechnungsbeispiel:

    Monteur / Baustellenleiter, 10 Jahre Monteur, 22 Jahre Obermonteur, Arbeitslos mit 50 Jahren; 2 Jahre Arbeitslosengeld; 6 Jahre Arbeitslosengeld Harz II, Rente mit 58 Jahren

    – Rente nach geltendem Recht       830 Euro

    – Rente nach Rentenmodell            938 Euro

    Drittes Beispiel:

    Friseurin, 40 Jahre durchgehend Vollzeitbeschäftigung, Stundenlohn 7,5  Euro

    – Rente nach geltendem Recht                   553 Euro

    – Nach Rentenmodell                                     715 Euro

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    Abschließend nannte Wissing  acht gute Gründe für das Rentenmodell der katholischen Verbände:

    1. Es rechnet sich,

    2. Arbeit ist mehr als Erwerbsarbeit,

    3. die Rente wird armutsfest,

    4. Frauen und Männer sind eigenständig abgesichert,

    5. Erziehungszeiten werden besser anerkannt,

    6. Solidarität wir (wieder) zur Regel,

    7. Leistung lohnt sich

    und

    8. Vorsorge wird zur Chefsache.

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    Download: Vortrag vom 13. Januar 2009 als PowerPoint-Presentation

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    weitere Informationen zum Rentenmodel

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