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  • Rund 70 Mitglieder von Kolpingsfamilie und KAB St. Ansgar kamen mit ihren Gästen zum “Dreikönigstreffen” beider Verbände im Haus am Dom zusammen, um sich mit dem Thema “Religion- und Glaubensfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht” zu befassen. Als Refernten hatte die Kolpingsfamilie MdB Karl Schiewerling, Dülmen, eingeladen.

    Mit dem “christlichen Menschenbild” befasste sich der Referent zu Beginn seines Vortrages. ”Der Mensch ist Ebenbild Gottes, er ist eine Person mit einer unveräußerlichen und damit unbedingt zu achtenden Würde. Gleichzeitig ist der Mensch ein soziales Wesen, das notwendig auf seine Mitmenschen bezogen und angewiesen ist”, so Schiewerling wörtlich und führ fort mit der Beschreibung des zentralen Satzes unserer Verfassung, der lautet: “Jeder ist in seinem Glauben frei”. Das Deutsche Grundgesetz garantiere die Religionsfreiheit in Artikel 4..

    Als nächstes fragte der Referent: “Zwingt uns der Islam zu einer neuen Diskussion um Artilel 4 des Grundgesetzes?” Solche Diskussionen seien sehr nervig und so fragt Schiewerling: weiter “Müssen wir neu ausloten, wie sich säkulärer Staat und Glauben zueinander verhalten?”

    Millionen muslimischer Zuwanderer hätten sich auf Dauer in Europa und Deutschland niedergelassen, so Schiewerling weiter, eine dritte große Weltreligion sei heimisch geworden, die im Westen fremd war. Das erzeuge natürlich Reibung und Auseinandersetzung.

    Ein Grund dafüe sei, dass der in sich vielgestaltige Islam keine innere Verfassung, keine kirchenähnliche Struktur aufweisen wüde. Es sei sehr entscheidend, dass der Islam quer zum deutschen Modell (Trennung von Kirche und Staat) stehe und weil es im Islam starke Strömungen gebe, die alles Säkulare bekämpfen. Diese Strömungen stellten den Vorrang des weltlichen Rechts vor dem göttlichen infrage und lehnten die Herrschaft einer Verfassung ab.

    “Das Beharren auf außerweltlichen Letztbegründungen, das Relativieren der Menschenrechte und die Einordnung der Demokratie bestenfalls als eine Übergangsphase zum Gottesstaat, wenn nicht als Teufelswerk – eine solche Haltung ist für uns alle nicht hinnehmbar”. so Schiewerling wörtlich.

    Der Deutsch Bundestag habe ein klares Plädoyer für Religions- und Glaubensfreiheit weltweit, abgegeben. Der im Sommer eingebrachte Antrag der Koalition sei im Dezember mit großer Mehrheit angenommen worden. Darin würde u. a. klargestellt, dass es die Aufgabe jeder wertgebundenen deutschen Außenpolitik sein muss, auch im internationalen Kontext für das elementare Menschenrecht auf Religionsfreiheit einzutreten.

    Dann kam Schiewerling auf die Einschränkung der Religions- und Glaubensfreiheit  als Tatsache weltweit zu sprechen.  Aufgrund der Verbeitung des Christentums und seines schnellen Wachstums in den Ländern ohne Religionsfreiheit sei es mit 200 Millionen Menschen die größte verfolgte  religiöse Minderheit und häufig betroffen von konkreter Gewalt. Dazu nannte der Referent Ereignisse und Zahlen aus den Jahren 2000 bis 2009, bei denen hunderttausende von Christen vertrieben worden seinen (Irak, Indien, Indonesien) Doch nicht nur durch Verfolgung, Gängelung und Unterdrückung sei die Gewissens-und Religionfreiheit bedroht. Es würen auch weitere zentale Bestandteile in Frage gestellt:  “So geht aus der Kairoer Menschenrechtserklärung der Organisation der Islamische Konferenz (OIC) hervor, dass Religionsfreiheit in islamischen Ländern nicht uneingeschränkt gewährt wird. Insbesondere werden das Recht, seinen Glauben zu wechseln, und das Recht, für seinen Glauben öffentlich zu werben und das Recht, seinen Glauben öffentlich zu bekennen, durch zahlreiche Staaten negiert. Dies steht im Widerspruch zu menschenrechtlichen Garantien der Religionsfreiheit,” fuhr Schiewerling fort.

    “Für Deutschland gilt, der erste Schritt zur Integration muslimischer Mitbürgerinnen und Mitbürger ist die Entscheidung für unsere Strukturen. Erst aus dieser Entscheidung heraus sind neue Perspektiven und Aufbrüche möglich”, schloss Karl Schiewerling seinen Vortrag, dem sich eine rege Diskussion anschloss.

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