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  • 06.04.26

    Schutzkonzept der Kolpingsfamilie

    Autor: admin

    In der Kolpingsfamilie/Kolpingjugend setzen wir uns für eine von gegenseitiger Wertschätzung, Chancengerechtigkeit und Gleichberechtigung geprägte, diskriminierungsfreie Gesellschaft und Kirche ein. Jedes menschliche Wesen, unabhängig von Vielfaltsdimensionen, trägt angeborene und unverletzliche Werte in sich und hat unveräußerliche Rechte (Vgl. Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland).

    Als Reaktion auf die zahlreichen Missbrauchsfälle an schutzbedürftigen Minderjährigen in Einrichtungen der Katholischen Kirche – sowie in dem Bewusstsein, dass Missbrauch und Gewalt in vielen Bereichen unserer Gesellschaft vorkommen – möchten wir mit diesem Institutionellen Schutzkonzept einen sicheren Rahmen für Minderjährige sowie für schutz- und hilfebedürftige Erwachsene schaffen.

    Mit diesem Institutionellen Schutzkonzept legen wir Qualitäts- und Verhaltensstandards im Umgang miteinander fest und beschreiben Fortbildungsbedarfe für Mitarbeitende. Als Kolpingsfamilie/Kolpingjugend beziehen wir uns bei der Erstellung auf die „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen“ des Erzbistums Paderborn.

    Das Institutionelle Schutzkonzept umfasst die Arbeit und die Angebote der Kolpingsfamilie und der Kolpingjugend Minden. Ergänzend hierzu gilt das Institutionelle Schutzkonzept der Kolpingjugend Diözesanverband Paderborn für die Bereiche der Kolpingjugend.

    Für die Arbeit und Angebote der Einrichtungen der Kolpingsfamilie/Kolpingjugend ist dieses Institutionelle Schutzkonzept anzuwenden.

    Präventionsbeauftragte*r
    Moritz Meier 
    Mühlenstr. 48
    32479 Hille
    0151-10830532
    info@kolping-minden.dewww.kolping-minden.de