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  • 18.01.09

    „Das neue Erbrecht”

    Autor: admin

    Das Neue Erbrecht  war das Thema. Mit dem sich Rechtsanwalt und Notar Franz Pieper am Freitag, 23. Januar 2009 im Haus am Dom befasste.

    Aufgrund der Erbschaftssteuerreform, die am 1. Januar 2009 in Kraft trat, gab es viele Änderungen, die Franz Pieper mit einigen Grafiken belegte. Die Erbschaftssteuer musste neu geregelt werden, weil das Bundesverfassungsgericht Immobilien- und Betriebsvermögen im Vergleich zu Kapitalvermögen als zu niedrig bewertet ansah.

    Witwer, Witwen und Kinder müssen nach der neuen Regelung keine Steuern zahlen, wenn sie ein haus oder eine Wohnung erben oder geschenkt bekommen und zehn Jahre lang weiterbewohnen. Die Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel steigen, bei Kindern etwa von 205.000 € auf 400.000 €.

    RA Pieper klärte die Zuhörer umfassend auf und musste dazu viele Fragen aus dem Plenum beantworten.

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