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  • 21.09.18

    Persönliche Vorsorgemöglichkeiten

    Autor: Brigitte Viermann

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    Jeder Mensch kann in die Lage geraten, dass er nicht mehr selbstverantwortlich entscheiden und nicht mehr sinnvoll handeln kann. Persönliche Vorsorge treffen heißt, in Zeiten der geistigen Frische Entscheidungen zu treffen für den Fall der geistigen Gebrechlichkeit.

     

    Am Freitag, 21. September informierte Dipl. Pädagoge Boris Lehne vom Paritätischen Betreuungsverein Minden Lübbecke e.V. bei der Kolpingsfamilie über die Bandbreite der Vorsorgemöglichkeiten. 

    Betreuungsrecht, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen sind für den Einzelnen juristische Begriffe, deren Inhalt und Bedeutung nicht immer klar sind. Die Teilnehmenden des Abends waren sehr interessiert und teilweise auch schon mit persönlichen Erfahrungen in das Haus am Dom gekommen. Boris Lehne erläuterte verschiedene Szenarien und beanwortete Fragen. 

    Es wurde allen klar, dass dieses Thema nicht nur die ältere Generation betrifft, sondern jeder und jede sich für diesen Fall vorbereiten muss. 

     

    Die meisten Menschen gehen davon aus, dass Familienangehörige für sie automatisch eine gesundheitliche Entscheidung treffen oder eine Unterschrift leisten können, wenn der Betreffende das nicht mehr kann. Dies stimmt nicht! Auch Kinder und Ehegatten müssen vorher mit einer (Vorsorge-)Vollmacht legitimiert worden sein. Sonst schaltet sich zwangsläufig das Betreuungsgericht ein. 

     

    Lehne lud ein, sich bei einem der Betreuungsvereine persönlich beraten zu lassen; hierfür steht neben dem Paritätischen Betreuungsverein Minden-Lübbecke e.V.  auch der Sozialdienst Katholischer Frauen e.V. Minden an der Königstr. 13 in Minden zur Verfügung.